Mehrwertsteueränderung
Zum Jahreswechsel läuft die Senkung der Umsatzsteuer aus. Das heißt, dass die bisherige Anwendung der reduzierten Steuersätze von 16% bzw. 5% für Umsätze, die nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden, ab 01.01.2021 nicht mehr möglich ist.
Es kommen danach die Steuersätze von 19% bzw. 7% zum Tragen.
Der Steuersatz unserer Rechnungen bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Werkslieferung. Werden Arbeiten also erst im neuen Jahr fertiggestellt, werden sie, unabhängig wann mit der Arbeit begonnen wurde, mit 7% MwSt. abgerechnet.